Der Rechnungshof sieht Korruptionsprävention als zentralen Bestandteil von Compliance im öffentlichen Sektor an. Mit Hilfe eines einheitlichen, selbst entwickelten Leitfadens führte der Rechnungshof in den Jahren 2015 und 2016 eine Gebarungsüberprüfung zu Korruptionspräventionssystemen in vier ausgewählten Bundesministerien durch. Zentrale Ergebnisse der Prüfung – durch die auch einige Defizite ans Licht kamen – werden im Folgenden dargestellt.