Mit der Novellierung des Kartell- und Wettbewerbsgesetzes werden die Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde präzisiert. Zudem wird die Behörde ein anonymes Hinweisgebersystem einrichten, das aus Compliance-Sicht Fragen aufwerfen könnte.
Mit der Novellierung des Kartell- und Wettbewerbsgesetzes werden die Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde präzisiert. Zudem wird die Behörde ein anonymes Hinweisgebersystem einrichten, das aus Compliance-Sicht Fragen aufwerfen könnte.
