Das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) bringt höhere Strafrahmen mit sich und schreibt einen "Kontrollplan" zur systematischen Überprüfung von Arbeitgebern vor. Die Bekämpfung von Unterentlohnung und Abgabenbetrug wird damit deutlich verschärft. Inländische Unternehmen sollten sich mit dem Gesetz vor allem dann detailliert auseinandersetzen, wenn sie Subunternehmer oder überlassene Arbeitskräfte aus dem Ausland beschäftigen.

