Am 15. Dezember 2016 trat das "Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz" – kurz NaDiVeG – in Kraft. Berichterstattungspflichten bezogen auf nichtfinanzielle Informationen werden damit erweitert. Damit müssen nun erstmals auch Compliance-Aktivitäten zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung offengelegt werden. In Unternehmen wirft die Gesetzesänderung einige Fragen auf – unter anderem in Bezug auf die Rolle des Compliance Officer und hinsichtlich der zu implementierenden Prozesse ab dem Geschäftsjahr 2017.

