Das am 14. August 2015 erlassene Bankenpaket verpflichtet die Finanzinstitute zur regelmäßigen Meldung von bestimmten Informationen über ihre Kunden an das BMF. Die Eingabe dieser meldepflichtigen Daten in die Systeme erfolgt im Rahmen des Kundenanlageprozesses und ist Bestandteil der Identifizierungspflichten für die Finanzinstitute gemäß BWG. Um diese regulatorische Meldeanforderungen bestmöglich erfüllen zu können, empfiehlt es sich, automatisierte Datenabgleiche durchzuführen.

