Als Reaktion auf die Finanzkrise hat die Europäische Union ihre Gangart gegen Rechtsverstöße an den Finanzmärkten deutlich verschärft. Die am 3. Juli 2016 unmittelbar in Kraft tretende Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sieht wesentlich strengere Sanktionen als bisher vor. Zusätzlich erfolgt eine Ausweitung der Regelungen auf weitere Handelsplätze und Finanzinstrumente. Die substanziellen Neuerungen der MAR im Überblick.

