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Neue EU-Richtlinie: Werden Schadenersatzklagen gegen Kartellsünder einfacher?

Recht & HaftungMartin EckelCompliance Praxis 2015, 36 Heft 4 v. 1.12.2015

Eine neue europäische Richtlinie soll Kartellgeschädigten das Einklagen von Schadenersatz bei den Beteiligten eines Kartells künftig erleichtern. Gleichzeitig soll der privilegierte Status von "Kronzeugen", die illegale Absprachen meist erst ans Licht bringen, erhalten werden. Bis zum Dezember 2016 ist die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ob die neuen Regeln ihre Ziele erreichen, wird sich erst in der Rechtspraxis zeigen.

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