Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSDB-G) ist mit Anfang des Jahres novelliert und teilweise verschärft worden. Geprüft wird nun nicht mehr nur der Grundlohn, sondern weitere Entgeltbestandteile. Der Strafrahmen für die Vereitelung der Kontrolle wurde deutlich angehoben. Die Hälfte aller Anzeigen wegen Unterentlohnung nach dem LSDB-G betrafen bis Ende 2014 entgegen der gängigen Meinung inländische Unternehmen und damit auch deren Geschäftsführer oder verantwortliche Beauftragte.

