Das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 bringt erstmals seit 1975 Anpassungen im materiellen Strafrecht. Der folgende Beitrag erläutert jene Änderungen, die für Unternehmen relevant sind. So ist die "Untreue" neu formuliert worden, Wertgrenzen wurden angehoben und einheitliche Tatbestände für Bilanzdelikte geschaffen, wobei externe Prüfer nun eigens berücksichtigt werden. Zudem wird eine gesetzliche Definition der groben Fahrlässigkeit im StGB verankert. Trotz der Reform bleiben Unsicherheiten, die sich erst in der Rechtsprechung klären werden.

