Die Einführung des Mindestlohns in Deutschland hält auch für dort aktive österreichische Unternehmen Fallstricke bereit. Im deutschen Mindestlohngesetz sind umfangreiche Melde- und Dokumentationspflichten enthalten. Bei Missachtung der Bestimmungen drohen beträchtliche Haftungsrisiken. Die zuständigen Behörden können nicht nur Geldstrafen verhängen, sondern nicht regelkonforme Unternehmen auch von der Teilnahme an der öffentlichen Auftragsvergabe ausschließen.

