In einer wegweisenden Entscheidung des LG München (10.12.2013, 5 HKO 1387/10) wurde kürzlich ein ehemaliger Finanzvorstand wegen eines mangelhaften Compliance-Management-Systems (CMS) zu 15 Mio. Euro Schadenersatz verurteilt. Was bedeutet das Urteil für die unternehmerische Praxis?

