Ermittlungen und Verfahren wegen § 153 StGB/Untreue gegen angesehene Persönlichkeiten der österreichischen Wirtschaft haben eine breite Diskussion über einen möglichen Änderungsbedarf dieses Tatbestandes ausgelöst. Erörtert wird, ob Vorstände und Geschäftsführer durch den § 153 StGB in der Entscheidungsfindung erheblich eingeschränkt würden und unternehmerisches Risiko nicht mehr so bewerten, wie dies für das Unternehmen gut wäre, sondern zu beengt und zaghaft, wodurch letztlich sogar dem Wirtschaftsstandort Schaden zugefügt werden könne.

