Meldepflichtige Konten zu identifizieren und den US-Behörden zu melden scheint, auf den ersten Blick nicht sehr herausfordernd. Nach dem Studium der gesetzlichen Bestimmungen wird aber schnell klar, dass die Prüfprozesse sehr komplex sind. Das Thema meldepflichtige Konten unter FATCA wird in einem zweiteiligen Aufsatz anhand des schweizerisch-amerikanischen Abkommens-Modells II erläutert. Dieses ist mit dem österreichisch-amerikanischen Abkommen nahezu identisch. Im vorliegenden Teil 1 geht es zunächst darum, welche Kontenarten Finanzinstitute aufgrund von FATCA den US-amerikanischen Steuerbehörden melden müssen.

