Seit einiger Zeit werden in Österreich Diskussionen über eine mögliche Lockerung des Amtsgeheimnisses geführt. In diesem Zusammenhang wird oft das neue Hamburgische Transparenzgesetz1) als Vorbild genannt. Warum aber nicht den Sprung über die Ostsee zu den nordischen Ländern wagen, wo das sogenannte "Öffentlichkeitsprinzip" seit dem 18. Jahrhundert gelebt wird? Dieser Artikel beschreibt das schwedische Öffentlichkeitsprinzip und könnte als Inspiration für die weitere Debatte in Österreich dienen.

