Im Umweltrecht existiert Compliance schon lange, obwohl es eher als Randthema gesehen wird. Strafrecht, Verwaltungsrecht und freiwillige Managementsysteme sind Triebfedern für die Umsetzung entsprechender Compliance-Maßnahmen. Aber es gibt Besonderheiten im Vergleich zu anderen Rechtsmaterien, die der Tatsache geschuldet sind, dass das Umweltrecht schwieriger zu erfassen ist.

