Bankinstitute in Österreich müssen ab 1. Jänner 2014 über ein Hinweisgebersystem verfügen, das Mitarbeitern die anonyme Meldung interner Verstöße erlaubt. Die verschiedenen Meldesysteme bieten jeweils bestimmte Vor- und Nachteile, die im Artikel skizziert werden. Die für das Hinweisgebersystem Verantwortlichen sollten sich zudem einen Prozess überlegen, wie sie eingegangene Meldungen strukturiert verarbeiten können.

