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Der Einsatz von Hinweisgebersystemen in Banken

AktuellesCompliance Praxis 2013, 4 Heft 4 v. 2.12.2013

Bankinstitute in Österreich müssen ab 1. Jänner 2014 über ein Hinweisgebersystem verfügen, das Mitarbeitern die anonyme Meldung interner Verstöße erlaubt. Die verschiedenen Meldesysteme bieten jeweils bestimmte Vor- und Nachteile, die im Artikel skizziert werden. Die für das Hinweisgebersystem Verantwortlichen sollten sich zudem einen Prozess überlegen, wie sie eingegangene Meldungen strukturiert verarbeiten können.

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