Jedes Jahr entstehen Unternehmen Haftungsschäden in Millionenhöhe durch fehlerhafte Produkte. Anders als im Straf- oder Verwaltungsrechtsbereich kann hierbei im Schadensfall die Haftung des Unternehmens mittels Compliance-Maßnahmen nicht verhindert werden. Für die Folgen eines einmal in Verkehr gesetzten fehlerhaften Produkts muss eingestanden werden, gleichgültig welcher Grad an Sorgfalt bei den entsprechenden Kontroll- und Prüfmaßnahmen (zB Qualitätskontrolle) angelegt wurde. Gerade aber deshalb ist besonderer Wert auf ein angemessenes Qualitätssicherungssystem zu legen, gilt es doch neben der Produkthaftung auch weitere Haftungsrisiken wie beispielsweise Reputationsschäden oder Rückrufaktionen zu verhindern.

