Das neue Antikorruptionsstrafrecht hat vielerorts Verunsicherung ausgelöst. Bei "staatsnahen" Unternehmen, deren Mitarbeiter nun zu "Amtsträgern" geworden sind, sorgen die neuen Regeln für besonderes Kopfzerbrechen. Im vorliegenden Artikel wird auf die Bestimmungen zu unerlaubten Vorteilszuwendungen fokussiert und insbesondere erklärt, wie das "Anfütterungsverbot" und der neue Begriff der "ungebührlichen Vorteile" zu verstehen sind.

