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Kann der Compliance Officer Beauftragter und damit Tatsubjekt des § 255 AktG sein?

Recht & HaftungMartina LinortnerCompliance Praxis 2012, 30 Heft 4 v. 3.12.2012

Die Bestellung eines Compliance Officers zum verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung der Bestimmungen des § 18 WAG ist durchaus möglich, wie der VwGH mehrfach festgehalten hat. Kann der Compliance-Verantwortliche aber auch für Verstöße gegen § 255 AktG herangezogen werden? Dieser Frage geht der Beitrag auf den Grund und untersucht zu diesem Zweck die Rechtsfigur des Beauftragten sowie die Aufgabenbereiche des Compliance Officers.

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