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Neue Regeln für Parteispenden von Unternehmen

Recht & HaftungHubert SickingerCompliance Praxis 2012, 26 Heft 3 v. 1.9.2012

Das neue Parteiengesetz (PartG) bringt auch neue Regeln für Politikspenden von Unternehmen: Vordergründig sind diese lediglich ab einem jährlichen Gesamtbetrag ab 3.500 Euro pro Partei offenzulegen. Tatsächlich aber kommen unter Compliance-Gesichtspunkten Spenden an Parteien oder Politiker als Mittel der "politischen Landschaftspflege" kaum mehr in Betracht.

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