Das neue Parteiengesetz (PartG) bringt auch neue Regeln für Politikspenden von Unternehmen: Vordergründig sind diese lediglich ab einem jährlichen Gesamtbetrag ab 3.500 Euro pro Partei offenzulegen. Tatsächlich aber kommen unter Compliance-Gesichtspunkten Spenden an Parteien oder Politiker als Mittel der "politischen Landschaftspflege" kaum mehr in Betracht.

