Das Rundschreiben der FMA zum Geldwäschereibeauftragten ("GWB") zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vom 24. April 20121) dient als Richtschnur für die Einsetzung eines GWB und konkretisiert die Aufgaben und Kompetenzen, die diesem übertragen werden müssen, damit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

