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Compliance als Instrument zur Vermeidung einer Insolvenzverschleppung

Recht & HaftungClemens Jaufer, Marco RieglerCompliance Praxis 2012, 36 Heft 3 v. 1.9.2012

Die Geschäftsleitung jedes Unternehmens ist von weitreichenden insolvenzrechtlichen Verpflichtungen betroffen. Versäumnisse bei der Insolvenzantragspflicht können zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers bzw Vorstands wegen Insolvenzverschleppung führen. Die Compliance-Verantwortlichen sollten daher die relevanten Bestimmungen im Auge behalten, um Haftungsrisiken der Geschäftsführung zu verringern. Eine Checkliste mit allen relevanten Normen aus der Insolvenzordnung stellt eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Rechtsregisters im Unternehmen dar.

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