Mit 1. Jänner 2013 tritt das neue Anti-Korruptionsstrafrecht in Kraft. Es bringt weitreichende Reformen der bisherigen Bestimmungen. So kann nun etwa ein österreichischer Staatsbürger in Österreich strafrechtlich verfolgt werden, wenn er im Ausland korrumpiert. Bemerkenswert sind auch die Ausweitung des Amtsträgerbegriffs auf staatsnahe Unternehmen oder die Neudefinition des "Anfütterns". Diese und alle weiteren Neuerungen des KorrStrÄG 2012 werden im folgenden Beitrag im Einzelnen erläutert.

