Am 1. Juli 2012 tritt das "Medientransparenzgesetz" in Kraft. Zahlreiche öffentliche Rechtsträger müssen ab diesem Zeitpunkt erteilte Werbeaufträge und Förderungen an Medieninhaber quartalsweise der KommAustria melden. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die neuen Verpflichtungen für die öffentliche Hand sowie Medieninhaber und deren Eigentümer vermitteln.

