Die Neufassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex spricht mit Regel 18a erstmals das Thema Korruption explizit an. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat demnach einmal jährlich über die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zu berichten. Allerdings ist die Klausel sehr allgemein gehalten und lässt - bewusst? - viele Fragen offen. Dieser Beitrag benennt die zwei Grundpfeiler ernsthafter Korruptionsbekämpfung im Unternehmen und zeigt, welche Punkte in einem Vorstandsbericht zur Korruptionsbekämpfung nicht fehlen sollten.

