Unter welchen Voraussetzungen können im Ausland erlassene Strafurteile in Österreich gegen österreichische Unternehmen und deren Mitarbeiter vollstreckt werden? Womit hat beispielsweise eine juristische Person mit Sitz in Österreich bzw deren Entscheidungsträger zu rechnen, wenn gegen sie eine strafrechtliche Verurteilung im Ausland ergeht? Die entsprechenden österreichischen Vollstreckungsbestimmungen wurden jüngst novelliert.

