Seit Anfang 2010 besteht auch in Österreich von Rechts wegen eine Meldepflicht, wenn es zum Missbrauch von Unternehmensdaten durch Dritte kommt. Allerdings ist die entsprechende Bestimmung knapp formuliert. Die sich daraus ergebenden Unklarheiten beleuchtet der folgende Beitrag anhand konkreter Fallbeispiele.

