In einem aktuellen, in Deutschland nicht unumstrittenen Beschluss hat das Landgericht Hamburg die Beschlagnahme von Interviewprotokollen, die Rechtsanwälte im Rahmen einer internen Untersuchung angefertigt haben, für zulässig erklärt.
In einem aktuellen, in Deutschland nicht unumstrittenen Beschluss hat das Landgericht Hamburg die Beschlagnahme von Interviewprotokollen, die Rechtsanwälte im Rahmen einer internen Untersuchung angefertigt haben, für zulässig erklärt.
