Der "Foreign Account Tax Compliance Act", kurz FATCA, verpflichtet ab 2013 auch österreichische Finanzinstitutionen zur Offenlegung von Konten US-amerikanischer Personen. Das Gesetzeswerk macht substanzielle Umbauten der Compliance-Organisation innerhalb kurzer Zeit nötig. Der Beitrag gibt Einblicke in die Ziele sowie den rechtlichen Kontext des Gesetzes, definiert die betroffenen Personen bzw Institutionen, zeigt Befreiungsmöglichkeiten von der FATCA-Quellensteuer auf und skizziert die Aufgaben für die Compliance-Abteilung.

