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Ein Standard für die "Sonderuntersuchung"

Management&OrganisationCompliance Praxis 2011, 12 Heft 1 v. 1.3.2011

Muss eine sogenannte "Sonderuntersuchung" eingeleitet werden, liegt ein Verdachtsfall mit potenziell wirtschaftskriminellem oder sonstigem kriminellen Hintergrund vor. In der täglichen Praxis kommt diese heikle Situation selten vor. Unternehmen sollten sich dennoch gut darauf vorbereiten. Im Folgenden wird eine formalisierte und standardisierte Herangehensweise an die Sonderuntersuchung skizziert.

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