Bei Kartellverfahren dürfen EU-Ermittler auf vertrauliche Korrespondenz mit Unternehmensjuristen zugreifen. Das "Anwaltsprivileg" gilt für sie - im Gegensatz zu externen Anwälten - nicht. Diese Rechtsmeinung vertritt der Europäische Gerichtshof auch weiterhin, wie ein aktuelles Urteil zeigt. Im Rahmen von Compliance-Programmen sind Unternehmen daher aufgefordert, sich darüber Gedanken zu machen, ab wann sie externe Anwälte einschalten anstatt den Inhouse-Juristen mit einer Sache zu befassen.

