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Kartellrecht: Kein Anwaltsprivileg für Hausjuristen

AktuellesKlaus PutzerCompliance Praxis 2010, 7 Heft 1 v. 18.11.2010

Bei Kartellverfahren dürfen EU-Ermittler auf vertrauliche Korrespondenz mit Unternehmensjuristen zugreifen. Das "Anwaltsprivileg" gilt für sie - im Gegensatz zu externen Anwälten - nicht. Diese Rechtsmeinung vertritt der Europäische Gerichtshof auch weiterhin, wie ein aktuelles Urteil zeigt. Im Rahmen von Compliance-Programmen sind Unternehmen daher aufgefordert, sich darüber Gedanken zu machen, ab wann sie externe Anwälte einschalten anstatt den Inhouse-Juristen mit einer Sache zu befassen.

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