In Zeiten wirtschaftlicher Stagnation, eines laufenden EU-Defizitverfahrens und des Konsolidierungsbedarfs waren vom Doppelbudget 2027–2028 und der dazu veröffentlichten Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027–2028 (BBG 2027–2028) keine steuerlichen Erleichterungen zu erwarten. Der Senkung der Lohnnebenkosten um einen 1%-Punkt (Senkung des Dienstgeberbeitrags von 3,7 % auf 2,7 %) stehen diverse steuerliche Mehrbelastungen gegenüber. Der Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Änderungen für Unternehmen, die die Komplexität der steuerlichen Compliance weiter erhöhen.

