Mit IFRS 18 rückt die Darstellung betrieblicher Aufwendungen in der externen Berichterstattung stärker in den Fokus. Insbesondere Unternehmen, die ihre Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach dem Umsatzkostenverfahren (UKV) oder in einer Mischform darstellen, stehen vor neuen Offenlegungsanforderungen: Künftig müssen Funktionsbereiche nach zentralen Kostenarten aufgegliedert werden. Die Herausforderung liegt dabei in der Herleitung dieser Angaben aus den Funktionskosten – insbesondere dort, wo interne Leistungsverrechnung die ursprüngliche Kostenarteninformation verdichtet oder verliert.

