Die regulatorischen Entwicklungen im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung waren in jüngerer Zeit von erheblicher Dynamik geprägt. Im Dezember 2025 wurde im Rahmen einer Einigung zwischen Europäischem Parlament, Europäischem Rat und Europäischer Kommission der Anwendungskreis berichtspflichtiger Unternehmen auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen und einem Umsatz von mehr als 450 Mio € festgelegt. Das NaBeG setzt in Österreich zunächst die erste Welle um (vor allem große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden), während die zweite Welle ab 2027 national noch vollständig nachzuziehen ist.

