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Faktische Geschäftsführung

Faktische GeschäftsführungSteuerrechtChristian KreuzerCFO-aktuell 2025, 171 Heft 4 v. 12.8.2025

Stellen Sie sich vor, Sie besitzen ein Unternehmen, sagen wir in der Immobilienbranche. Nach anfänglichen Erfolgen als Geschäftsführer erkennen Sie, dass der Job mit vielen Haftungsrisiken verbunden ist. Wie schön wäre es, wenn Sie zwar alle Entscheidungen treffen könnten, aber die Haftung auf einen „Strohmann-Geschäftsführer“ übertragen, der im Firmenbuch steht und zur Not den Kopf hinhält. Sie ziehen weiter die Fäden im Hintergrund, geben alle Entscheidungen vor und treten auch nach außen als „Chef“ auf. Wenn es dann aber mal nicht so gut läuft, ziehen Sie sich zurück und überlassen dem Geschäftsführer das gesamte Risiko.

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