Am 26. 2. 2025 wurde mit dem ersten Omnibus-Paket ein Entwurf für Erleichterungen im Nachhaltigkeitsbereich veröffentlicht. Der Kommissionsvorschlag über die Änderung der betroffenen Richtlinien wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Prüfung übermittelt. Danach müssen Parlament und Rat etwaige Änderungen genehmigen (Trilog). Erst im Anschluss an die europäische Verabschiedung beginnt die Überführung in nationale Gesetze (Frist von zwölf Monaten). Insofern kann es zu weiteren Änderungen kommen.

