Stellen Sie sich vor, Sie leiten eine Unternehmensgruppe mit verschiedenen Tochtergesellschaften. Jede dieser Tochtergesellschaften hat unterschiedliche Kapitalbedarfe und so erscheint es logisch und effizient, überschüssige Mittel einfach von der einen in die andere Gesellschaft zu verschieben – oben kommt eh alles wieder zusammen und daher sollte das doch kein Problem sein. Ist es aber, und zwar eines, das Sie straffällig machen könnte.

