Aus den Sorgfaltspflichten der Organe von Kapitalgesellschaften ergibt sich in bestimmten Situationen eine Pflicht zur Durchführung interner Untersuchungen. Werden Strafrechtsverstöße oder sonstige maßgebliche Gesetzesverletzungen im Unternehmen bekannt, müssen diese untersucht und aufgearbeitet werden. Bleibt das Management untätig, drohen neben Schadenersatzforderungen im Extremfall sogar Freiheitsstrafen.

