Die Umsetzung der europäischen Verbandsklagen-Richtlinie („Richtlinie“) wurde im Nationalrat am 5. 7. 2024 noch rechtzeitig vor der Sommerpause und dem Ende der Legislaturperiode durchgepeitscht. Österreich befand sich mit der Umsetzung dieser Richtlinie seit zweieinhalb Jahren in Verzug. Die Umsetzung der Richtlinie wurde von ausgewählten „Stakeholdern“ hinter verschlossenen Türen erarbeitet und war lange ein streng gehütetes Geheimnis. Seit 12. 6. 2024 lag nunmehr die Regierungsvorlage vor, gefolgt von 44 Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren, die im Wesentlichen keinen Eingang gefunden haben in die beschlossene Fassung. Es wurde nun mit der Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle (VRUN) („Novelle“) ein Qualifizierte Einrichtungen Gesetz („QEG“) erlassen und die Zivilprozessordnung, das Konsumentenschutzgesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert und damit das neue Verbandsklageregime implementiert. Der Nationalrat hat die neue Rechtslage am 5. 7. 2024 beschlossen – mit der zeitnah zu erwartenden Kundmachung tritt sie in Kraft. Sie ist auch auf Sachverhalte anzuwenden, die davor eingetreten sind. Die Rückwirkung wäre nach den Vorgaben der Richtlinie nicht erforderlich gewesen. Die Verbandsklage wurde zusätzlich zu bestehenden Rechtsschutzinstrumenten implementiert und steht diese damit im Wettbewerb. Die Kläger können sich somit aussuchen, wie sie gegen Unternehmen vorgehen.

