Wer behauptet, grün zu sein, muss es auch tatsächlich sein und nachweisen. Falsche Umweltaussagen sind bereits jetzt irreführend; Geschädigte können Ansprüche nach UWG geltend machen. Der Entwurf der Green-Claim-RL stellt weiters klar, welche Anforderungen an Unternehmer gestellt werden, bevor Umweltaussagen veröffentlicht werden dürfen. Im Falle von Falschaussagen kann in bestimmten Fällen auch das Management zur Verantwortung gezogen werden.

