Im Zuge der Nachkontrollen der COVID-19-Förderungen werden die ausgezahlten Förderungen derzeit intensiv durchleuchtet. Dies erhöht das Risiko, dass zu Unrecht bezogene Förderungen aufgedeckt und als Betrug angezeigt werden. Im Fall einer Verurteilung drohen den involvierten Personen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Sollte es zu Verfehlungen gekommen sein, können diese in der Regel durch „tätige Reue“ saniert werden. Um tatsächlich eine Strafbefreiung zu erwirken, ist allerdings rasches Handeln geboten.

