Im November 2022 wurde die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, 2022/2464) vom Europäischen Parlament verabschiedet. Darin werden die bislang im Zuge der Non Financial Reporting Directive (NFRD, 2014/95) vorgegebenen Berichtspflichten im Nachhaltigkeitsbereich konkretisiert und erheblich ausgeweitet. Zudem wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen massiv erweitert, wobei die neuen Berichtspflichten schrittweise eingeführt werden. Erstmalig berichtspflichtig sind für das Geschäftsjahr 2024 Unternehmen, die in den Anwendungskreis der NFRD fallen.

