Die EU-Taxonomie-Verordnung stellt eine zentrale Komponente des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums dar. Für das Berichtsjahr 2022 müssen berichtspflichtige Unternehmen erstmals die Taxonomiekonformität ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten erheben, nachdem 2021 noch die Feststellung der Taxonomiefähigkeit ausreichend war. Unternehmen müssen daher ihre taxonomiefähigen wirtschaftlichen Tätigkeiten dahingehend analysieren, ob die technischen Bewertungskriterien erfüllt sowie die Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen der Umweltziele (DNSH) und der Mindestschutz eingehalten werden.

