Im Jahr 2023 wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung abermals vermöge EU-Direktive neu gestaltet. Diese neue Direktive, die den Namen „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) trägt, bringt – wie auch viele Richtlinien vor ihr – neue Anforderungen und Pflichten für österreichische Unternehmen mit. Im Lichte der Tatsache, dass die Pflicht zur Berichterstattung für viele unausweichlich ist, öffnet sich für die Unternehmen somit aber auch eine Möglichkeit, aktiv und reflektierend über Methoden und Praxis nachzudenken und Sprachrohr für eine „bessere“ Zukunft zu sein.

