Am 21. 4. 2021 veröffentliche die EU-Kommission ihren lange erwarteten Vorschlag zu einer neuen Änderungsrichtlinie, welche die Bestimmungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung in der EU reformieren soll: die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese kann bis Juni 2021 kommentiert werden, im Anschluss beginnen die politischen Verhandlungen. Bereits die Entwurfsfassung lässt tiefgehende Veränderungen in den Berichtsanforderungen erwarten. Die Anforderungen auch an eine neue Denkhaltung, die damit einhergehen wird müssen, behandelt der vorliegende Beitrag.

