Im Gefolge der Einigung auf die sog Foreign-Direct-Investment-Screening-Verordnung – die sogenannte „FDI-Verordnung“ – auf Unionsebene hat der österreichische Nationalrat am 8. 7. 2020 ein neues Gesetz zur Kontrolle von Investitionen in österreichische Unternehmen durch Ausländer (außerhalb des EWR und der Schweiz) beschlossen: Das Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG).

