Folgeschäden des Klimawandels, zunehmende Ressourcenknappheit sowie eine steigende globale Bevölkerung sind zentrale Herausforderungen der heutigen Gesellschaft. Nichtfinanzielle Themen im Rahmen der Berichterstattung gewinnen aus diesem Grund für diverse Stakeholder zunehmend an Bedeutung. Die 2014 verabschiedete EU-Richtlinie (2014/95/EU ) etablierte ein gesetzliches Mindestmaß über die Berichterstattung zu nichtfinanziellen Themen von großen Unternehmen öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitern. Die Richtlinie trat mit 1. Jänner 2017 in Kraft und wurde in Österreich durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) umgesetzt.

