Der Gesetzgeber hat das Kapitalmarktgesetz (KMG) und das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) geändert, um Kapitalmarktfinanzierungen einfacher und attraktiver zu machen. Durch die Novelle schafft der Gesetzgeber endlich eine klare Abgrenzung zwischen den Anwendungsbereichen der beiden Gesetze und damit mehr Rechtssicherheit für Emittenten. Nur rund ein Jahr vor Inkrafttreten der EU-Prospektverordnung, die das Prospektrecht innerhalb der EU weitgehend vereinheitlichen wird, kommt es damit noch einmal zu einer deutlichen Vereinfachung des nationalen Prospektrechts in Österreich.

