Die mit dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) ins UGB eingeführten Bestimmungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung (§§ 243b und 267a UGB) waren bzw sind erstmalig in der laufenden Berichtssaison anzuwenden. Die hiervon betroffenen Unternehmen stellte dies in prozessualer wie konzeptioneller Hinsicht vor große Herausforderungen, vor allem in Anbetracht der vielen noch nicht abschließend geklärten Auslegungsfragen zum Gesetzestext. Diesen Befund unterstreicht eine Analyse der ersten veröffentlichten nichtfinanziellen Erklärungen bzw Berichte, die hohen Weiterentwicklungsbedarf aufzeigt.

