In Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie hat der Gesetzgeber das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) erlassen. Seit dessen Inkrafttreten mit 15. 1. 2018 sind Gesellschaften verpflichtet, ihre jeweiligen wirtschaftlichen Eigentümer (erstmals bis 1. 6. 2018) an ein „halb-öffentliches“ Register zu melden und müssen diese Eintragung laufend aktualisieren. Dieser Beitrag gibt den betroffenen Unternehmen einen Überblick über die wesentlichen mit diesem Gesetz verbundenen Rechte und Pflichten. Gerade im Hinblick auf die hohen Strafdrohungen bei Meldepflichtverletzungen sollte sich jeder Unternehmer mit dem WiEReG auseinandersetzen.

